Der Maklervertrag im Überblick

Beauftragen Sie einen Makler konkret für ein Immobilienprojekt, zum Beispiel den Verkauf eines Hauses, kommt ein Vertrag zustande. Grundsätzlich kann es sich bei einem Maklervertrag um einen einfachen Auftrag, einen Alleinauftrag oder einen qualifizierten Alleinauftrag handeln. Hier lesen Sie mehr über die Unterschiede und die allgemeinen Formalitäten rund um den Maklervertrag.

Was wird für einen Maklervertrag vorgeschrieben?

Eine gesetzliche Regelung über die genauen Inhalte eines Maklervertrags existiert nicht. Der Makler darf aber für seine Leistung eine bestimmte Gebühr verlangen, die in der Branche auch als "Provision" bekannt ist. Seit 2020 kann diese zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einer Immobilie aufgeteilt werden. Ebenfalls seit 2020 muss ein Maklervertrag zwingend schriftlich geschlossen werden. Während zuvor auch eine mündliche Absprache Gültigkeit hatte, ist jetzt eine Vorlage als E-Mail oder ausgedrucktes Dokument vorgeschrieben.

Im Vertrag stehen Daten wie die Vertragsart, die Details zur Immobilie und die vereinbarten Leistungen des Maklers (zum Beispiel die Beratung, Exposéerstellung und Vermarktung). Bezüglich der Vertragslaufzeit werden in der Regel drei bis sechs Monate veranschlagt.

Varianten des Maklervertrags

Die Vertragsart ist sicherlich einer der entscheidenden Punkte im Maklervertrag. So gibt es die folgenden Varianten:

  • den einfachen Auftrag
  • den Alleinauftrag
  • den qualifizierten Alleinauftrag

Im ersten Fall steht es dem Kunden frei, mehrere Makler zugleich mit der Suche nach einer Immobilie oder dem Immobilienverkauf zu beauftragen. Auch kann er sich selbst frei um das Immobilienvorhaben kümmern. Ist er ohne Makler erfolgreich, entfällt die Provision und der Profi geht leer aus.

Bei einem Alleinauftrag ist das zwar ebenfalls eine Option, aber die Beauftragung mehrerer Makler gleichzeitig entfällt. Wer den maximalen Einsatz des Immobilienexperten wünscht, greift auf den qualifizierten Alleinauftrag zurück. In diesem sind sowohl Konkurrenten aus der Branche als auch der Eigentümer oder Interessent außen vor. Stattdessen obliegt es allein dem ausgewählten Makler, die Immobilie zu verkaufen oder ein passendes Haus zu finden.

Empfohlene Version des Vertrags

Makler am Schreibtisch

Ein einfacher Auftrag empfiehlt sich für Eigentümer und Interessenten weniger, denn durch die große Konkurrenz der Makler wird das Engagement eher gering sein. Immerhin besteht das Risiko, für die Bemühungen gar nicht entlohnt zu werden. Eine übliche Praxis ist der Alleinauftrag, bei dem lediglich der Kunde selbst noch aktiv werden kann. Bei vielen Immobilien gilt der qualifizierte Alleinauftrag dennoch als erste Wahl.

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