Nebenkosten für Eigentümer beim Hausverkauf
Dass beim Immobilienkauf zusätzliche Kosten für den Käufer anfallen, wissen die meisten. Doch auch auf die Verkäufer kommen Gebühren zu. Diese variieren je nach Art des Verkaufs und den erforderlichen Schritten bis zum Besitzerwechsel. Damit keine bösen Überraschungen auf Sie zukommen, informieren wir Sie hier transparent über die möglichen Kosten.
Maklerkosten, Wertgutachten und Energieausweiserstellung
Ein Immobilienverkauf mit einem Makler sichert Ihnen durch die professionelle Ausführung ein breites Interesse von potenziellen Käufern, eine zügige und sichere Abwicklung und einen attraktiven Verkaufspreis.
Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages ist die Maklerprovision verdient und fällig, die seit der Neuregelung von 2020 zu mindestens 50 Prozent der Verkäufer trägt. Für Käufer und Verkäufer liegt der Prozentsatz der Maklerprovision üblicherweise jeweils bei rund drei Prozent des erzielten Immobilienpreises zzgl. MwSt.
Zur realistischen Beurteilung der Verkaufssituationen ist ein Wertgutachten sinnvoll, insbesondere bei einer Erbschaft oder Trennung. Je nach Immobilienart, Art des Wertermittlungsverfahrens und Umfang des Gutachtens zahlen Sie zwischen 600 € für eine Marktwertermittlung und 1,5 % des Immobilienwertes für ein Vollgutachten, welches z.B. vor Gericht Bestand hat. Bei Gödert Immobilien ist im Falle eines Verkaufsauftrages die Marktwertermittlung kostenlos oder kann bei späterem Verkauf mit der Verkäuferprovision verrechnet werden. Für den beim Immobilienkauf verpflichtenden Energieausweis müssen Sie zusätzlich mit etwa 80 Euro für einen Verbrauchs- und 300 Euro für einen Bedarfsausweis rechnen. Letzterer ist deutlich aussagekräftiger und für einige Immobilien ohnehin vorgeschrieben. Daher sollten Sie im Zweifelsfall einen größeren Puffer einplanen.
Gerne sind wir auch hier behilflich und verfügen über Kontakte zu serösen Energieberatern.
Notarkosten und Grundbuchauszug
Normalerweise werden die Notarkosten bei einem Immobilienverkauf vom Käufer getragen. Wenn im Grundbuch noch bestimmte Elemente gelöscht werden müssen, ist aber der Verkäufer in der Pflicht. Er beauftragt den Notar mit der Anpassung, etwa der Änderung eines bestehenden Wohnrechts, und trägt die dafür anfallende Gebühr. Auch ein Grundbuchauszug ist erforderlich, wenn ein Verkauf bevorsteht. Die Kosten für den Auszug befinden sich bei einem geringen zweistelligen Betrag.
Renovierungskosten, Spekulationssteuer, Grunderwerbsteuer und Vorfälligkeitsentschädigung
Zu den Kosten, die nicht bei allen Verkäufen anfallen, zählen in erster Linie die Renovierungskosten. Möchten oder müssen Sie – zur Wertsteigerung oder kleiner Mängelbeseitigung – vor dem Verkauf noch einmal renovieren, bezahlen Sie die Leistungen der Handwerker. Da dies oft den Wert steigert, gehen Sie aber eher in Vorkasse. Sofern Sie Ihre Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb veräußern und dadurch einen Gewinn erzielen, wird die Spekulationssteuer fällig. Die Grunderwerbsteuer kann hingegen nur dann vom Verkäufer eingefordert werden, wenn der Käufer als zahlende Person im Vertrag vermerkt wurde, doch die Steuer nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt.
Bei noch nicht abbezahlten Häusern, die über einen Kredit finanziert werden, kommt zu guter Letzt noch die Vorfälligkeitsentschädigung zum Tragen. Diese wird berechnet, wenn der Bank durch die vorzeitige Darlehensauflösung ein Zinsverlust entsteht.