Nach der Trennung: Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie?

Aufteilen, verkaufen oder vermieten – als Eigentümer haben Sie verschiedene Optionen, wie Sie nach einer Scheidung mit Ihrer Immobilie verfahren können. Welche am besten zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt, lesen Sie hier!

Immobilie aufteilen oder einzeln bewohnen 

Grundsätzlich spricht natürlich nichts dagegen, die Immobilie nach einer Scheidung weiterhin zu bewohnen. Können sich die Partner darauf einigen, wer das Haus behält, wird der andere entsprechend ausbezahlt. Auch eine Teilung des Hauses kann in manchen Fällen möglich sein, sodass Sie jeweils einen Part unabhängig voneinander nutzen. Allerdings ist hier eine gewisse Kooperation erforderlich. Nach einem hässlichen Rosenkrieg wünscht sich wohl kein Partner, weiterhin Seite an Seite mit dem Ex zu leben. Dann kommen andere Maßnahmen in Betracht.

Verkauf der Immobilie: ein Abschluss ohne Ballast

Die meisten Menschen möchten nach einer Scheidung ganz neu anfangen. Die bisher mit Ihrem ehemaligen Partner gemeinsam bewohnte Immobilie wird in diesem Fall verkauft, der Geldbetrag aufgeteilt. Der Vorteil: Sie haben mit der Immobilie und Ihrer Vergangenheit nichts mehr zu tun. Der Nachteil: Sie geben auch eine wertstabile Kapitalanlage auf.

Wenn Sie die Immobilie verkaufen möchten, sollten Sie dafür einen Makler beauftragen. Dieser kennt den Markt und mögliche Zielgruppen. Zudem übernimmt er alle administrativen Aufgaben. Die Scheidung selbst bedeutet für Sie schon viel Bürokratie; da möchten Sie sich nicht auch noch mit dem Immobilienverkauf befassen. Zudem ist die Maklerbeauftragung sinnvoll, um keine übereilte Entscheidung zu treffen oder gar einen zu niedrigen Verkaufspreis anzusetzen. So schnell Sie Ihre Scheidungsimmobilie jetzt vielleicht loswerden möchten: Später werden Sie sich ärgern, wenn Ihnen durch den unnötigen Zeitdruck bares Geld entgangen ist!

Vermietung der Immobilie: Einnahmen für beide Partner

Möchten Sie die Immobilie grundsätzlich behalten, aber nicht mehr selbst nutzen, bietet sich die Vermietung an. Das ist auch dann sinnvoll, wenn Sie Kinder haben, welche die Immobilie eines Tages erben sollen. Der monatliche Betrag, der über die Miete erzielt wird, kann für die Kosten anderer Wohnungen genutzt werden. Allerdings bleiben Sie als Vermieter in gewisser Weise präsent, müssen als Ansprechpartner bei Problemen vor Ort sein oder zumindest einen Stellvertreter für die Verwaltung bezahlen.

Auch die Vermietung kann jedoch von Anfang an bequem erfolgen, wenn Sie auf einen Makler setzen. So suchen wir für Sie solvente Mieter und bereiten die entsprechenden Verträge vor. Zudem kümmern wir uns um die Wertermittlung, um eine realistische Miete zu beziffern.

Wir von Gödert Immobilien lassen Sie in dieser schwierigen Phase nicht allein und finden gemeinsam mit Ihnen den individuell richtigen Weg für die Ihre Immobilie!

 

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