Was bedeutet Erbbaurecht? Definition, Vor- und Nachteile erklärt

Sie sind auf der Suche nach einem Grundstück und möchten eine Immobilie bauen? Dann ist Ihnen sicher schon der Begriff Erbbaurecht begegnet. Dabei verpachtet ein Grundstücksbesitzer sein Grundstück, das durch den Erbbaurechtsnehmer flexibel genutzt werden kann. Häufig agieren Kirchen, Gemeinden oder Stiftungen als Erbbaurechtsgeber, sodass bei der Vergabe teilweise soziale Kriterien Berücksichtigung finden. Aber auch Privatpersonen und Investoren profitieren von diesem Vorgehen zur Kapitalanlage und Altersvorsorge. Das Erbbaurecht bedarf einer notariellen Beurkundung sowie einer Eintragung im Grundbuch.

Erbbaurecht: Nicht mit der ursprünglichen Erbpacht verwechseln

Das Erbbaurecht ermöglicht Bauherren, auf ein Grundstück zuzugreifen, das sie nicht kaufen müssen. Sie dürfen es bebauen und beispielsweise 60, 80 oder sogar 99 Jahre lang nutzen – je nach genauem Vertrag mit dem Eigentümer. Im Gegenzug wird ein zuvor vereinbarter Erbbauzins gezahlt, der in der Regel einmal pro Jahr fällig wird. Für die Berechnung wird der Grundstückswert herangezogen. Der Zinssatz liegt bei rund drei bis fünf Prozent des ermittelten Preises.

Nicht zu verwechseln ist das Erbbaurecht mit der Erbpacht in ihrer ursprünglichen Bedeutung. Dabei war die Bewirtschaftung eines fremden Grundstücks mit einer Gewinnerzielungsmöglichkeit gemeint. Diese Variante ist heute abgeschafft worden und nicht mehr umsetzbar. Stattdessen wird der Begriff Erbpacht auch umgangssprachlich für das Erbbaurecht verwendet.

Vor- und Nachteile des Modells

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Der größte Vorteil für Neubauvorhaben ist ganz klar, dass die Kosten für den Grundstückserwerb entfallen. Dadurch haben Pächter mehr Kapital für das Bauvorhaben an sich zur Verfügung. Außerdem sind durch das Erbbaurecht häufig attraktive Grundstücke verfügbar, die andernfalls nicht zugänglich wären. Möchte der Immobilieneigentümer seine Immobilie vermieten, verkaufen oder sogar vererben, ist dies in der Regel uneingeschränkt möglich. Individuelle Vereinbarungen können darüber hinaus geschlossen werden. 

Besitzer von Grundstücken, die im Rahmen des Erbbaurechts verpachtet werden, erhalten einen flexibel vereinbarten Zinssatz in einer vergleichsweise langen Laufzeit. Das erlaubt eine hohe Sicherheit über die langfristigen Einnahmen des Grundstücks. Zudem können Eigentümer die Zinsrate alle drei Jahre erhöhen.

Auch die vorzeitige Kündigung des Vertrags durch Eigenbedarfsansprüche ist möglich. Weiterhin können Sie die Nutzung des Grundstücks vertraglich einschränken, sodass Sie bei Änderungen seitens des Pächters ein Mitspracherecht haben.

Das Erbbaurecht erlischt ohne Verlängerung nach Ende der vereinbarten Laufzeit. Alle sich auf dem Grundstück befindlichen Bauwerke gehen dann in den Besitz des Grundstücksbesitzers über. Allerdings erhält der Erbbaurechtsnehmer eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswerts der Immobilie.

Beratung bei Makler in Anspruch nehmen

Sie suchen ein Grundstück und möchten mehr über das Erbbaurecht erfahren? Oder Sie haben eine Immobilie geerbt, die auf einem Grundstück mit Erbbaurecht erbaut wurde und fragen sich, wie Sie nun weiter verfahren sollen? Lassen Sie sich von einem erfahrenen Makler wie uns von Gödert Immobilien beraten. Dieser kann Ihnen in der schwierigen Zeit nach einem Erbe beratend zur Seite stehen und Empfehlungen bezüglich eines Verkaufs, einer Vermietung oder einer Eigennutzung geben. Gerne begleiten wir Sie außerdem auf der Suche nach Ihrem Traumgrundstück.

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