Das müssen Sie über das Grundbuch wissen!

Das Grundbuch als wichtiges Dokument wird für Eigentümer spätestens beim Immobilienverkauf interessant. Doch was steht eigentlich darin und wer kann es einsehen? Wann sind Änderungen erforderlich und wer darf diese vornehmen? Wir verraten Ihnen hier alles Wissenswerte sowie relevante Information für Ihren Verkauf.

Überblick über das Grundbuch

Bei dem Grundbuch handelt es sich genau genommen um mehrere Verzeichnisse, die jeweils einem bestimmten Bezirk und dem zuständigen Amtsgericht zugeordnet sind. Das amtliche Register enthält eine Liste aller bebauten und unbebauten Grundstücke der entsprechenden Region. Sämtliche Grundstücke unterliegen verpflichtend dem Grundbucheintrag, daher wird kein einziger Standort eines Bezirks fehlen. Neben den Eigentumsverhältnissen werden im Grundbuch auch Aspekte wie Wohnrechte oder Schulden eines Grundstücks vermerkt. Früher war das Grundbuch ein klassisches Buch, heute ist es meistens als Online-Variante verfügbar.

Verschiedene Informationen im Grundbuchverzeichnis

Makler mit Unterlagen

Das Grundbuch gliedert sich in fünf Bereiche: die Aufschrift, das Bestandsverzeichnis und drei sogenannte Abteilungen. In der Aufschrift werden das Amtsgericht und der zuständige Bezirk genannt, im Bestandsverzeichnis sind es unter anderem die Grundstücksgröße und die Flurnummer. Die erste Abteilung benennt den oder die Grundstückseigentümer sowie die einzelnen Anteile (bei mehreren Besitzern). Dieser Teil wird durch einen Notar geändert, wenn im Zuge des Immobilienverkaufs ein neuer Eigentümer gefunden wurde.

Abteilung 2 zeigt Lasten und Beschränkungen des Grundstücks, zum Beispiel Insolvenzvermerke oder Wohnrechte, während Abteilung 3 Hypotheken, Pfandrechte oder Grundschulden aufzählt. Für Immobilienkäufer sind die letzten beiden Abteilungen besonders interessant. Sie informieren schließlich über mögliche Belastungen, die an einen neuen Eigentümer übergehen und bindend sind. Auch über mögliche Wohnrechte Dritter, die nach dem Besitzerwechsel bleiben, sollten sich die Käufer im Vorfeld im Klaren sein.

Wer darf das Grundbuch einsehen?

Wer ein berechtigtes Interesse an einem ein Grundstück betreffenden Grundbuchauszug nachweisen kann, darf Einsicht nehmen. Das ist nur eine eng gefasste Personengruppe, doch Käufer mit konkreter Immobilienkaufabsicht gehören dazu. Die Einsicht erfolgt zum Beispiel per direktem Weg über das Grundbuchamt, wenn ein konkreter Nachweis über die Kaufabsicht vorgelegt werden kann. Alternativ bekommen Sie den Auszug bereits durch den Verkäufer oder Ihren zuständigen Makler. Unabhängig von einem Immobilienvorhaben ist die Einsicht ins Grundbuch auch durch Gerichte oder Behörden mit besonderem Interesse möglich.

Grundbuchanpassung beim Immobilienkauf

Änderungen am Grundbuch darf in der Regel nur ein Notar vornehmen. Als neuer Eigentümer einer Immobilie beauftragen Sie den Experten, um entsprechend eingetragen zu werden. Für diesen Vorgang fällt eine Gebühr an, die meist maximal zwei Prozent des Immobilienkaufpreises beträgt. Außerdem müssen Sie den Kaufvertrag, der zu der Änderung berechtigt, von einem Notar beglaubigen lassen. Anschließend geht die Immobilie in Ihren Besitz über.

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