Alles rund ums GWG: Darum benötigt der Makler Ihre Dokumente!

Oft sind unsere Kunden überrascht, wenn wir vor Abschluss des Kaufvertrags ihren Personalausweis oder Reisepass zur Einsicht fordern. Als Makler sind wir allerdings dazu verpflichtet, die Identität von Immobilienverkäufern und Käufern zu überprüfen. Die Grundlage dafür bildet das Geldwäschegesetz (GWG) in Deutschland.

Dieses soll aktiv dazu beitragen, Geldwäsche zu verhindern. Bei natürlichen Personen reicht uns in der Regel der Blick auf den Personalausweis, während Personengesellschaften und Unternehmen weitere Nachweise erbringen müssen. Neu seit 2020 ist überdies, dass auch bestimmte Mietverträge der Prüfpflicht unterliegen.


Bei Immobilienkäufen: Identifizierung beider Parteien durch Makler

Bei Kaufverträgen über Immobilien müssen wir als Makler beide Parteien - Verkäufer und Käufer - hinsichtlich ihrer Identität überprüfen. Die Identität des Verkäufers unterliegt einem Check, sofern die konkrete Verkaufsabsicht geäußert wurde. Wenn ebenfalls eine klare Kaufabsicht, etwa durch eine schriftliche Reservierung, besteht, erfolgt auch die Überprüfung des Kaufinteressenten. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn eine der beiden Personen selbst einen anderen Makler beauftragt hat; dann ist dieser für die Identitätsprüfung der Partei zuständig.

Unterschiede der Identifizierung: natürliche Personen und Unternehmen

Bei natürlichen Personen wird lediglich der Personalausweis zur Überprüfung der Identität herangezogen. Der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum und der Geburtsort sowie die aktuelle Wohnanschrift werden ebenso wie die Staatsangehörigkeit erfasst. Alternativ zum Personalausweis kann ein Reisepass genutzt werden. Da Sie Ihr Ausweisdokument ohnehin immer dabei haben sollten, ergibt sich für Sie als Kaufinteressent oder Eigentümer kein zeitlicher Nachteil. Der Ausweis oder Pass wird von uns kopiert oder fotografiert und digital gesichert. Die Aufbewahrungspflicht beträgt mindestens fünf und höchstens zehn Jahre.

Unternehmen und Personengesellschaften, die eine Immobilie kaufen oder verkaufen, müssen hingegen eine detailliertere Auskunft erteilen. So sind sie beispielsweise dazu verpflichtet, den Firmennamen, die Bezeichnung, die Rechtsform und die Anschrift der Hauptniederlassung anzugeben. Der Nachweis erfolgt etwa über den Auszug im Handelsregister. Reichen die dortigen Angaben nicht aus, ist ein Auszug über das Transparenzregister erforderlich.

Gut zu wissen: GWG auch in manchen Fällen der Vermietung relevant

In erster Linie fokussiert das Geldwäschegesetz auf den Kauf von Immobilien. Waren bis 2020 Vermietungsverträge von den Überprüfungen der Identitäten der Vertragspartner ausgeschlossen, gibt es nun aber in diesem Bereich eine Ausnahme. Liegt der monatliche Mietbetrag bei 10.000 Euro oder mehr, ist auch hier die Prüfung beider Parteien durch den Makler zwingend erforderlich. Der Betrag ist zum Beispiel bei der Vermietung von Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien rasch erreicht.

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